Nahezu jeder Verkäufer behauptet, der angebotene Gebrauchtwagen sei in einem guten Zustand. Ob dies allerdings der Tatsache entspricht, muss unbedingt geprüft werden. Dabei hat vor allem die Probefahrt eine große Bedeutung. Während dieser Spritztour kann oft schon herausgefunden werden, wie der allgemeine Zustand ist, bzw. ob gewisse Mängel vorliegen. Sofern die Möglichkeit vorhanden ist, wird eine Begleitperson mitgenommen. Idealerweise handelt es sich dabei um einen Fachmann. Sollte man niemanden mit der entsprechenden Fachkompetenz im Bekanntenkreis haben, ist dies allerdings auch nicht tragisch. Schließlich wird auch ein "gewöhnlicher" Beifahrer dazu in der Lage sein, auffällige Mängel zu erkennen.
Während der Fahrt sollte man äußerst vorsichtig unterwegs sein. Dies trifft insbesondere bei der Probefahrt mit einem Privatfahrzeug zu. Sollte es nämlich zu einem Unfall kommen, muss der Fahrer für den entstandenen Schaden aufkommen. Ein Versicherungsschutz liegt nur vor, wenn es sich um den Gebrauchtwagen eines Händlers handelt. Wird ein Unfall allerdings fahrlässig verursacht, verfällt der Versicherungsschutz und der Fahrer wird haftbar gemacht. Dies gilt auch bei überhöhter Geschwindigkeit. Es gilt also das Prinzip: Vorsicht geht vor Nachsicht.
Während der Probefahrt sollte man sehr kritisch sein. Schon beim Einsteigen ist es von großer Relevanz, die Sitzposition zu überprüfen. Fühlt man sich eingeengt oder im Fahrverhalten behindert, so ist dies schon einmal ein Grund, um von einem Kauf abzusehen.
Des Weiteren muss das Fahrverhalten, die Rundumsicht und die Bedienung überprüft werden. Nur wenn man mit einem rundum positiven Gefühl aus dem Wagen steigt, sollte ernsthaft über einen Kauf nachgedacht werden.
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