Wer sich einmal die Frage gestellt hat, was beim Autotuning alles verändert werden kann, wird sicher schnell festgestellt haben, dass es hierbei eigentlich keine Einschränkungen gibt. Einzig der Zweck grenzt die Mittel ein, denn soll das Fahrzeug auch nach dem Tuning noch fahrtauglich sein, muss der Tuner auf einige Maßnahmen verzichten. Trotzdem: Bei vielen Modellen kann so lange getunt werden, bis das ursprüngliche Fabrikat nicht mehr zu erkennen ist. Aus einem Kleinwagen kann so eine Limousine entstehen oder ein Van wird zur Minibar. Aus einem einfachen Serienfahrzeug wird so schnell eine Nobelkarosse mit einer eingebauten Playstation oder einem DVD-Player.
Sobald ein getuntes Fahrzeug auch nach den Umbauten noch im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden soll, schrumpft das Maß der unbegrenzten Möglichkeiten zusehends zusammen. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle den Rahmen der Umbauten, die an einem für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug vorgenommen werden dürfen, zum Teil sehr stark eingeschränkt. Diese Regelungen beginnen beim Car-Styling der Karosserie, setzen sich bei Veränderungen im Motorraum fort und gehen bis hin zu Modifikationen im Innenraum.
Wird diese Linie überschritten, drohen schwerwiegende Konsequenzen, die sogar bis zur Stilllegung des Fahrzeugs gehen können. Wie weit die Möglichkeiten des Autotunings ausgereizt werden, sollte man sich an dieser Stelle überlegen, denn nicht alles was funktioniert, ist auch erlaubt.
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