Das Auge isst mit - was für den kulinarischen Genuss gilt, kann auch auf das Autotuning übertragen werden. Schließlich zählt hier nicht nur, was unter der Haube steckt, sondern auch, was der Betrachter des getunten Fahrzeugs zu sehen bekommt. Von diesem Standpunkt aus betrachtet erstrahlt so manches Ergebnis wochen- und monatelanger Arbeit im Licht eines Gesamtkunstwerks, das selbst den Laien in seinen Bann zieht. Und gerade aufgrund dieser Bedeutung der Optik gehört das Car-Styling genauso zur Tuning-Szene wie das Salz in die Suppe.
Prinzipiell unterscheidet man beim Car-Styling das Karosserie-Tuning und die Veränderungen im Innenraum. Beide sind vor allem durch verschiedene Fernsehserien wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, da hier zum Teil sehr spektakuläre Umbauten an alten Serienfahrzeugen vorgenommen wurden. Wer sich für das eigene Car-Styling hiervon hat inspirieren lassen, dürfte allerdings an der einen oder anderen Tuning-Maßnahme nicht viel Freude haben, denn nicht alles, was auf den ersten Blick harmlos erscheint, sieht der Gesetzgeber gern.
Auch bei optischen Veränderungen gilt immer noch der Grundsatz, dass diese nur im Einklang mit den deutschen Gesetzen durchgeführt werden dürfen. Folien, mit deren Hilfe sich zum Beispiel Scheiben tönen lassen, haben auf der Frontscheibe nichts zu suchen. Gleiches gilt für das Anbringen einer Unterbodenbeleuchtung, die zwar optisch sicher das Aussehen aufwertet, aber auch das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich zieht.
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