Wer sein eigenes Auto einem Tuning unterzieht, muss sich nicht nur mit technischen Details beschäftigen, sondern sollte sich auf jeden Fall bereits im Vorfeld damit auseinandersetzen, was in Deutschland erlaubt ist und von welchen Bauteilen man besser die Finger lässt. Gerade Tuner, die lediglich in der heimischen Garage arbeiten, geraten immer wieder mit dem deutschen Recht in Konflikt, da einige der Veränderungen gegen die Regeln und Verordnungen der StVO bzw. der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) verstoßen. Speziell die StVZO schreibt sehr genau vor, was der deutsche Tuning-Fan an seinem Pkw alles verändern darf, ohne dass die Zulassung gleich verloren geht.
Sobald durch die Veränderungen etwa die ursprüngliche Art des Fahrzeugs nicht mehr erkennbar ist oder eine Gefährdung des Verkehrs entsteht, erlischt die Betriebserlaubnis des Pkws. Entsteht also aus einem Coupé ein Cabrio, so wird der Ärger bei der Nutzung im Straßenverkehr sicher nicht lange auf sich warten lassen. Ähnliche Einschränkungen gelten für Tuning-Maßnahmen, die an Scheiben oder der Scheinwerferanlage durchgeführt werden, da Veränderungen hier nur selten toleriert werden. Wer sich vor nachträglichem Ärger schützen will, sollte jeden Umbau durch einen Sachverständigen abnehmen lassen bzw. nur Teile nutzen, die über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten bleibt nur die Wiederherstellung des originalen Zustandes oder die Stilllegung des Fahrzeugs.
Autotuning - schneller, breiter, heißer!
Autotuning - Land der unbegrenzten Möglichkeiten?
Motortuning
Traditionelles Motortuning
Chip-Tuning
OBD-Tuning
Modul-Tuning
Fahrwerktuning
Das Fahrzeug richtig tiefer legen
Breite Reifen und schicke Felgen
Fahrwerktuning extrem - Low-Rider
Car-Styling
Karosserie-Tuning
Car-Styling im Innenraum
Autotuning und die StVO