Immer wieder hört man Märchen, dass EU-Importe über keinen Garantieschutz verfügten und somit dem Besitzer nicht die gleichen Garantieleistungen zur Verfügung stehen würden wie bei den in Deutschland erworbenen Produkten. Dieses Argument ist so in keinster Weise richtig, denn auch EU-Importe besitzen eine vollwertige Garantie, die sich höchstens in Nuancen von denen in Deutschland unterscheiden. In der Regel ist es sogar so, dass die einzelnen Automobilhersteller dieselben Garantie-Bestimmungen länderübergreifend nutzen. Natürlich werden diese, wenn es erforderlich ist, an die jeweiligen nationalen Bestimmungen angepasst, aber im Leistungsspektrum gibt es keine Unterschiede. Sollte ein Garantiefall eintreten ist es häufig sogar so, dass man zu jedem beliebigen Vertragshändler gehen kann, um diesen abzuwickeln.
Ein kleines Problem ergibt sich nur dann, wenn es zum Streit kommt, der nur noch vor Gericht gelöst werden kann. Dieser Fall wird dann am Gerichtsstand des Händlers verhandelt. Natürlich ist hierbei zu beachten, dass in diesem Fall dann auch die Gesetze des entsprechenden Landes gelten und man sich einen Anwalt suchen sollte, der in diesem Land praktiziert. Ein solches Prozedere ist nicht immer einfach, aber in den seltensten Fällen kommt es zu einem Rechtsstreit. Falls dennoch ein solcher Fall eintreten sollte, kann man sich trotzdem sicher sein, auch vor einem ausländischen Gericht Recht zu bekommen, wenn man im Recht ist.
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