Exkurs: Die neue Abwrackprämie

Auch die neue Abwrackprämie, offiziell auch Umweltprämie genannt, ist ein Kind des Konjunkturpakets II, das nun Stück für Stück auf den Weg gebracht wurde. Die Abwrackprämie wurde bereits einige Tage vor der neuen Kfz-Steuer beschlossen. Sie sieht vor, dass diejenigen Personen, die ihren alten Wagen verschrotten lassen, eine Prämie erhalten, wenn Sie sich im Jahr 2009 einen Neuwagen oder aber einen Jahreswagen kaufen. Die Prämie beläuft sich dabei auf 2.500 Euro und ist somit eine echte Finanzspritze, wenn es um den Kauf eines neuen Wagens geht.

Damit diese Prämie in Anspruch genommen werden kann, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal zu den Voraussetzungen, die der alte zu verschrottende Wagen erfüllen muss: Es müssen mindestens neun Jahre seit der Erstzulassung des PKWs vergangen und der Wagen muss bereits seit mindestens zwölf Monaten ohne Unterbrechung auf den Halter zugelassen sein. Die Verschrottung muss dabei innerhalb des Zeitraums vom 14. Januar bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen.

Auch für den Neuwagen gibt es Auflagen, die erfüllt werden müssen: Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen sieht hier vor, dass der Neuwagen mindestens die Euro-4-Richtlinie erfüllen und im Inland auf den Empfänger der Prämie zugelassen sein muss. Auch kann das Fahrzeug nicht einfach irgendwann nach der Verschrottung des Altwagens erworben werden: Auch hinsichtlich des Erwerbs ist der oben genannte Zeitraum zu berücksichtigen.

Wer von der Abwrackprämie Gebrauch machen möchte - dieses ist seit dem 27. Januar offiziell möglich -, kann sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den notwendigen Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie herunterladen. Auf den Internetseiten des Bundesamtes lassen sich zudem alle wichtigen Informationen rund um die Abwrackprämie einsehen. Hier kann man auch in Erfahrung bringen, welche Unterlagen von Nöten sind, um die Verschrottung und den Neukauf nachzuweisen.

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