Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?

Bei der Einführung der neuen Kfz-Steuer handelt es sich in gewisser Weise um eine Neuausrichtung, die nun auch die Kohlendioxid-Emission berücksichtigt. Dennoch geht manch einem diese neue Richtung aber noch nicht weit genug.

Die Kfz-Steuer für Neuwagen wird nun in naher Zukunft durch zwei Posten errechnet. Zum einen anhand des Hubraumes, der auch bei der alten Besteuerung eine Rolle spielte, und zum anderen anhand der spezifischen Kohlendioxid-Emission.

Nimmt man in einem ersten Schritt Bezug auf den Hubraum, kann man den Sockelbetrag der Steuer errechnen. Hierbei gibt es unterschiedliche Maßstäbe für Dieselfahrzeuge und Benziner: Besitzer von Dieselfahrzeugen bezahlen 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter, während Halter von Benzinern pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 9,50 Euro bezahlen werden. In einem zweiten Schritt kommt dann der Steueranteil hinzu, der sich auf die Kohlendioxid-Emission bezieht. Hierbei gilt, dass bis zu 120 g Kohlenstoffdioxid pro Kilometer keine Steuern erhoben werden. Jedes Gramm, das allerdings über diesen 120g liegt, wird mit 2 Euro besteuert.

Addiert man die beiden Posten - also das hubraumabhängige Ergebnis und das kohlendioxidabhängige Ergebnis - kommt man auf den Steuerbetrag, der für den jeweiligen PKW bezahlt werden muss.

Die neue Kfz-Steuer geht vielen Kritikern allerdings noch nicht weit genug: Schließlich wird nicht berücksichtigt, wie viel Sprit ein PKW verbraucht und wie hoch der Verbrauch durch das Verhalten des Fahrzeugbesitzers insgesamt ist. Angesichts dieser Argumente wird ersichtlich, dass die neue Kfz-Steuer lediglich ein Kompromiss ist und auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise zu sehen ist.

Die neue Kfz-Steuer
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