Dauer der Steuerpflicht

Ab dem Moment, ab dem man einen PKW bei den zuständigen Stellen zulässt, ist man dazu verpflichtet, Kfz-Steuer zu bezahlen. Diese Pflicht währt so lange, bis man den PKW wiederum abmeldet. Soll der Wagen in den Besitz einer anderen Person übergehen, muss der Wagen umgemeldet werden. Der neue Halter des Fahrzeuges ist dann derjenige, der in Zukunft die Kfz-Steuer bezahlen wird. Er ist es auch, der für alle anderen wichtigen Dinge - wie zum Beispiel für den Bestand einer Versicherung - verantwortlich ist.

Im Übrigen hat weder das alte noch das neue Kfz-Steuerrecht Wert darauf gelegt, die Steuer anhand der Nutzung des Fahrzeuges zu bemessen. Dieses wäre aller Wahrscheinlichkeit nach auch schwer umzusetzen. Gleichzeitig bedeutet dies allerdings auch, dass die Steuer immer anfällt - ganz unabhängig davon, ob der Wagen tatsächlich gefahren wird oder nicht. Nur eine komplette Abmeldung des Fahrzeuges kann dementsprechend dafür sorgen, dass keine weiteren Steuern anfallen. Auch in Hinblick auf die Umwelt ist der Umstand, dass die Kfz-Steuer nicht am tatsächlichen Gebrauch des Fahrzeuges bemessen wird, zentral: Hier wird also nicht zwischen Autofahrern unterschieden, die viel fahren und somit für eine höhere Umweltbelastung verantwortlich sind, und solchen, die wenig fahren und somit einen geringeren Ausstoß produzieren.

Die neue Kfz-Steuer
Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Dauer der Steuerpflicht
Steuersätze
Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?
Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
Faktor Hubraum
Faktor Kohlendioxid-Emission
Neue Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern
Kontroversen um die neue Kfz-Steuer und Perspektiven
Exkurs: Die neue Abwrackprämie

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