Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer

Die Kfz-Steuer gibt es zwar nicht seitdem die ersten Wagen auf den deutschen Straßen rollten und bestaunt wurden, aber immerhin fast so lange. Natürlich war sie damals noch nicht einheitlich geregelt, gab es die Bundesrepublik ja noch gar nicht. Von kleineren Vorläufern abgesehen fängt die Geschichte der Kfz-Steuer im Grunde kurz nach der Gründung der Bundesrepublik an. Seitdem wurde sie immer wieder reformiert.

In der Vergangenheit ist dabei der Faktor Umweltverschmutzung durch Fahrzeugabgase immer wichtiger geworden. Bereits seit einiger Zeit gibt es immer wieder Diskussionen darüber, wie ein Kfz-Steuerrecht auszusehen hat, damit dem Faktor Umwelt einen geeigneten Stellenwert einräumt wird. Ob dieses mit der neuen Kfz-Steuer erreicht werden konnte, muss kritisch gesehen werden. Wichtige Faktoren wie der Benzinverbrauch und das individuelle Verbrauchsverhalten einzelner Fahrer bleiben hier unbeachtet.

Die Kfz-Steuer wird normalerweise vom Halter eines PKWs bezahlt. Nach dem alten Kfz-Steuerrecht waren bei PKWs Hubraum und Emissionsverhalten für die Höhe der jeweiligen Steuer ausschlaggebend. Ab dem 1. Juli 2009 gilt für Neuwagen das neue Kfz-Steuerrecht: Hierbei wird es einen Sockelbetrag geben, der sich anhand des Hubraumes errechnen lässt, sowie einen weiteren Betrag der zusätzlich entrichtet werden muss, wenn ein CO2-Grenzwert überschritten wird. Je größer diese Überschreitung ausfällt, desto höher wird die Kfz-Steuer u.a. ausfallen.

Die neue Kfz-Steuer
Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Dauer der Steuerpflicht
Steuersätze
Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?
Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
Faktor Hubraum
Faktor Kohlendioxid-Emission
Neue Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern
Kontroversen um die neue Kfz-Steuer und Perspektiven
Exkurs: Die neue Abwrackprämie

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