Seit Anbeginn der Bundesrepublik war die Kfz-Steuer Ländersache - dieses wurde im Grundgesetz zur damaligen Zeit so festgeschrieben. Die neue Kfz-Steuer hat auch an dieser traditionellen Zuständigkeitsverteilung ihre Spuren hinterlassen. In Zukunft werden nicht mehr die Länder, sondern der Bund das Steueraufkommen verwalten und einnehmen. Die Kfz-Steuer reiht sich dann in die Liste ähnlicher Steuern wie der Maut für LKW ein, so dass in diesem Bereich primär der Bund das Sagen hat.
Durch die Übertragung der Kfz-Steuer an den Bund wird es wiederum notwendig, die fehlenden Einnahmen für die Länder auszugleichen. Im Grunde soll also ein Tauschgeschäft zwischen Bund und Ländern stattfinden. Wie dieses von statten gehen wird und welche Einnahmen dann als Ersatz für die Kfz-Steuer den Ländern zukommen werden, bleibt abzuwarten. Dass ein Tausch erfolgen muss, steht unterdes außer Frage: Würde dieser nicht statt finden, sähen sich die einzelnen Bundesländer einem Finanzloch entgegen, das unter Umständen nicht ohne Weiteres kompensiert werden könnte. Mit Sicherheit werden wir also noch einmal von der neuen Kfz-Steuer hören, bevor sie im Sommer in Kraft tritt - nämlich dann, wenn die Verhandlungen um den erforderlichen Ausgleich beginnen werden.
Die neue Kfz-Steuer
Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Dauer der Steuerpflicht
Steuersätze
Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?
Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
Faktor Hubraum
Faktor Kohlendioxid-Emission
Neue Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern
Kontroversen um die neue Kfz-Steuer und Perspektiven
Exkurs: Die neue Abwrackprämie