Von der Kfz-Steuer sind alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen PKW, ein Motorrad, einen LKW, einen Pferdeanhänger oder sonstiges handelt. Lediglich die Höhe der Steuer kann je nach Kraftfahrzeug schwanken.
Dreht es sich um den PKW, ist nach altem Kfz-Steuerrecht vor allem ausschlaggebend, wie der Hubraum des Wagens ausfällt. Verbunden wird dieses Charakteristikum mit Schadstoffklassen. Den einzelnen Schadstoffklassen - also etwa Euro 1, Euro 2, Euro 3 usw. - werden je nachdem, ob es sich um einen Otto- oder Dieselmotor handelt, unterschiedliche Steuersätze zugeschrieben, die pro 100 Kubikzentimeter Hubraum gelten. Je größer der Hubraum also ist, desto höher fällt somit auch die Steuer aus, die man für den Wagen bezahlen muss. Andererseits rechnet es sich aus steuerlichen Gründen, einen Wagen zu wählen, der einer günstigen Schadstoffklasse zugewiesen ist.
Wie nun das neue Kfz-Steuerrecht ausgestaltet ist, können Sie in den Abschnitten erfahren, die dieser Thematik vorbehalten sind. An dieser Stelle sei allerdings bereits darauf hingewiesen, dass das neue Steuerrecht zunächst lediglich für Neuwagen gilt. Voraussichtlich erst ab 2013 wird langsam dazu übergegangen werden, das neue Kfz-Steuerrecht auch auf andere PKWs anzuwenden. Auf Details zu diesem Vorgehen wird man erst noch warten müssen.
Die neue Kfz-Steuer
Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Dauer der Steuerpflicht
Steuersätze
Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?
Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
Faktor Hubraum
Faktor Kohlendioxid-Emission
Neue Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern
Kontroversen um die neue Kfz-Steuer und Perspektiven
Exkurs: Die neue Abwrackprämie