Wer nun denkt, dass er selbst sicherlich auch von der Kfz-Steuer-Reform betroffen ist, kann sich unter Umständen irren - die Änderungen treffen nämlich nicht jeden Autofahrer im gleichen Maße und das, obwohl in den letzten Tagen vor Verabschiedung der neuen Kfz-Steuer von kaum einem anderen Thema mehr die Rede war.
Zunächst aber einmal zur generellen Gültigkeit der neuen Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer-Reform wurde zwar am 27. Januar 2008 beschlossen, dies bedeutet allerdings nicht, dass sie auch unmittelbar zu diesem Datum in Kraft tritt. Die neue Kfz-Steuer gilt erst ab dem 1. Juli 2009.
Nun zu dem Adressatenkreis: Die neue Kfz-Steuer gilt zunächst ausschließlich für Personen, die sich einen Neuwagen zulegen. Dieser Neuwagen wird dann anders besteuert als die übrigen alten PKW, die nach wie vor nach dem bisherigen Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt werden. Aktuell ist geplant, die neue Besteuerung auf die alten Fahrzeuge erst ab 2013 schrittweise einzuführen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Überführung in das neue Steuerrecht aussehen wird.
Bei der neuen Besteuerung spielt nach wie vor der Hubraum eine wichtig Rolle, aber auch die Kohlenstoffdioxid-Emission. Näheres zur Berechnung der neuen Steuer sowie zu den beiden Faktoren Hubraum und Kohlenstoffdioxid-Emission finden Sie in den folgenden Menüpunkten.
Die neue Kfz-Steuer
Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Dauer der Steuerpflicht
Steuersätze
Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?
Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
Faktor Hubraum
Faktor Kohlendioxid-Emission
Neue Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern
Kontroversen um die neue Kfz-Steuer und Perspektiven
Exkurs: Die neue Abwrackprämie