Steuersätze

Innerhalb des alten Kfz-Steuerrechts gibt es zwei Faktoren, die für die Besteuerung von PKW ausschlaggebend sind. Dies ist zum einen der Hubraum und zum anderen sind dies die Schadstoffklassen. Jeder Schadstoffklasse sind einzelne Steuersätze zugeschrieben worden. Bleibt nur die Frage, wie der Fahrzeugbesitzer herausfinden kann, nach welchem Steuersatz sein PKW veranschlagt wird. An dieser Stelle sei auf die Schadstoff-Schlüsselnummer verwiesen, die man in den Zulassungspapieren bzw. im Fahrzeugschein finden kann. Ausschlaggebend sind bei der langen Zahlenreihe für die Steuer lediglich die letzten beiden Ziffern.

Den beiden letzten Ziffern werden die entsprechenden Steuersätze zugewiesen. Man muss allerdings nicht nur den aufgeführten Steuersatz bezahlen, sondern vielmehr gilt die Regel, dass dieser Steuersatz nur auf jeweils angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum bezogen wird. Wie hoch die Kfz-Steuer nach altem Recht ausfällt, ist somit abhängig von dem vorhandenen Hubraum des PKW.

Unabhängig von den Steuersätzen gibt es zudem für Diesel-PKW eine Strafsteuer, wenn diese nicht über einen Rußpartikelfilter verfügen. Diese Regelung ist seit Frühling 2007 wirksam. Es empfiehlt sich vor dem Kauf eines PKW auch immer daran zu denken, wie hoch die Steuer für diesen ausfallen wird. Auch sollte man sich erkundigen, ob es zusätzliche Bestimmungen im Einzelfall gibt, die beachtet werden sollten.

Die neue Kfz-Steuer
Allgemeines zur Kraftfahrzeugsteuer
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Dauer der Steuerpflicht
Steuersätze
Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?
Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
Faktor Hubraum
Faktor Kohlendioxid-Emission
Neue Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern
Kontroversen um die neue Kfz-Steuer und Perspektiven
Exkurs: Die neue Abwrackprämie

Anzeige: