Ein Vertrag mit Kilometerabrechnung wirkt auf den ersten Blick sehr komfortabel. Er ist übersichtlich gestaltet und bietet dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit. Die Höhe des Restwertes des Fahrzeuges spielt bei der Vertragsgestaltung keine Rolle.
Vertraglich vereinbart wird eine der Laufzeit entsprechende Kilometerleistung. Überschreitet man diese, hat das weitere Kosten zur Folge, unterschreitet man sie, kann man hingegen mit einer Rückzahlung rechnen. Es ist im Vorhinein genau zu überlegen, wie viele Kilometer mit dem Wagen zurückgelegt werden. Je mehr Kilometer der Vertrag einräumt, desto höher fallen die Leasingraten aus, da das Fahrzeug mit jedem zusätzlichen Kilometer für den Weiterverkauf an Wert verliert.
Bei der Berechnung von Mehr- bzw. Minderkilometern wird eine Preisdifferenz auffällig. Minderkilometer werden im Verhältnis nur mit 75% erstattet, 25 % behält der Leasinggeber aus steuerlichen Gründen ein. Für eine höhere Differenz gibt es jedoch keine rechtliche Grundlage.
Kilometerleasing ist prinzipiell die preisintensivere Variante - im Vergleich zum Restwertleasing. Sein Vorteil legt in der besseren Kalkulierbarkeit der anfallenden Kosten. Bei angemessenem Gebrauch entfällt ein finanzieller Ausgleich am Vertragsende, das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber. Egal was das Auto zum Vertragsende noch wert ist, es wird einfach abgegeben. Ganz kann man Nachzahlungen jedoch nicht ausschließen. Eine ungewöhnliche Abnutzung und Mehrkilometer werden in Rechnung gestellt.
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