Leasing oder Miete?

Grundsätzlich haben die Varianten Leasing und Miete Gemeinsamkeiten. Auch nach langer Laufzeit wird der Mieter bzw. Leasingnehmer nicht Eigentümer des vakanten Objektes. Im Leasing kann man jedoch vertraglich Sonderregelungen vereinbaren, die einen Kauf nach Vertragsende ermöglichen. Für gewöhnliche Mieter ist eine solche Übertragung des Eigentums nicht vorgesehen.

Mit einem Mietvertrag wird dem Mieter ein Gegenstand, eine Immobilie oder ein Auto gegen Zahlung einer Miete zum Gebrauch überlassen. Dabei trägt der Vermieter die Verantwortung für den Mietgegenstand, der Mieter ist lediglich verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Wert zu erhalten. Dass dieser Wert nutzbar ist, bleibt Sache des Vermieters.

Leasingverträge sind derart konzipiert, dass der Leasingnehmer Verantwortungsbereiche übernimmt, die nach klassischem Verständnis aufseiten des Vermieters liegen. Dadurch sinkt die Höhe der monatlichen Rate. So wird ein PKW beispielsweise durch den Leasingnehmer gewartet, gepflegt und instand gehalten.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl hat der Leasingnehmer in Verbindung mit einer beteiligten Kfz-Versicherung aufzukommen. Bei einem Totalverlust ersetzt diese allerdings nur den Wiederbeschaffungswert, nicht jedoch die offenen Raten des Leasingvertrages. Aufgrund des hohen Risikos ist eine Vollkaskoversicherung mehr als nur angeraten und in dem meisten Fällen vertraglich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich außerdem der Abschluss weiterer Versicherungen.

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Leasing oder Miete?
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