Der Leasing-Vertrag

Selbst wenn die Entscheidung schon getroffen ist, dass man das nächste Fahrzeug weder mieten, noch finanzieren, noch kaufen, sondern leasen möchte, bleiben Fragen offen.

Zwei grundlegend unterschiedliche Vertragsmodelle stehen zur Auswahl. Beide Modelle haben Vor- und auch Nachteile und eignen sich für verschieden Typen von Leasingnehmern.

Unterschieden wird in Kilometer- und Restwertleasing. Wobei ein Restwertleasingvertrag in weitere Varianten unterteilt wird, die an den Kundenwunsch individuell angepasst werden können. Alle weiteren Vertragsvarianten basieren im Kern auf diesen zwei Modellen und unterscheiden sich lediglich in Details.

Wer das Fahrzeug am Ende übernehmen möchte, sollte einen Restwertvertrag abschließen, denn der eröffnet die Möglichkeit, den Wagen zum Vertragsende gegen eine Schlusszahlung zu übernehmen. Gerade Unternehmer sollten sich über die steuerlichen Risiken einer solchen Übernahme im Klaren sein.

Immer wieder wird vor dem Abschluss von Leasingverträgen gewarnt. Ein aktuell heiß diskutierter Umstand ist, dass sich die vereinbarten Ratenhöhen am jeweils aktuellen Mehrwertsteuersatz orientieren. Wird nun die Mehrwertsteuer angehoben, erhöht sich automatisch auch die Ratenhöhe, auch wenn der Vertrag vor der Erhöhung unterzeichnet wurde. Bei einer Ratenfinanzierung ist diese nachträgliche Anpassung der Rate ausgeschlossen.

Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung sind zum Beispiel Klauseln zur Verlängerung des Vertrages oder zu einem entsprechenden Folgevertrag.

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