Pflege und Tuning

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeuges gestaltet sich als äußerst schwierig, wenn es nicht ausreichend gepflegt wurde. Wer ein Auto also in erster Linie als Gebrauchsgegenstand sieht, sollte sich gut überlegen, ob er für das Leasingmodell geeignet ist. Zum Vertragsende muss man mit dem Eigentümer des Fahrzeugs über die Zulässigkeit diverser Gebrauchsspuren individuell verhandeln.

Leasingfahrzeuge brauchen Pflege, sonst werden Nachzahlungen fällig. Größere Schäden vor Vertragsablauf beseitigen zu lassen, ist eine nervenschonende Alternative. So erspart man sich lästige Diskussionen mit dem Leasinggeber.

Prinzipiell dürfen an Leasingfahrzeugen keine Veränderungen vorgenommen werden, die ihren Wert mindern. Auch wenn das individuelle Tuning sehr aufwendig und kostenintensiv ist, wirkt es sich in der Regel preismindernd aus, da sich die Zahl potenzieller Käufer verringert, bzw. der Rückkaufwert sinkt. Optische und bauliche Veränderungen am Fahrzeug müssen grundsätzlich mit dem Leasinggeber abgesprochen werden.

Werbeaufschriften stellen kein Problem dar, sie sind leicht zu entfernen. Auch der Einbau einer Freisprechanlage ist kein Problem, wenn eventuelle Löcher vor der Rückgabe entfernt werden.

Wer auch seinen Leasingwagen unbedingt tunen möchte, sollte sich immer im Rahmen der Gewährleistung bewegen, sonst explodieren unter Umständen die Kosten. Gerade leistungssteigernde Maßnahmen wie Chiptuning können Gewährleistungsansprüche ausschließen.

Die Inspektionen werden regelmäßig durchgeführt. Da es sich im Regelfall um Wagen mit Garantie handelt, sind diese jedoch kostenfrei. Für gröbere Schäden am Fahrzeug muss der Leasingnehmer selbst aufkommen.

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