Rückgabe

Mit der pünktlichen Zahlung der Leasingraten ist ein Leasingvertrag nur scheinbar erfüllt. In der Regel folgt am Ende eine Abrechnung, die zusätzliche Zahlungen zur Folge hat. Grund ist die schwierige Kalkulation des Restwertes vor Vertragsbeginn. Zu viele gefahrene Kilometer und Veränderungen oder Beschädigungen am Fahrzeug führen zudem schnell zu Uneinigkeit.

Bei der Rückgabe wird jedes Fahrzeug äußerst penibel untersucht. Alle beanstandeten Schäden werden in ein Protokoll aufgenommen, welches als Grundlage für die Kalkulation des Ausgleichbetrages dient. Ist das Fahrzeug in einem schlechten Zustand, beispielsweise aufgrund mangelnder Pflege oder starkem Verschleiß, kann dieser Betrag ganz erheblich ausfallen. Normale Gebrauchsspuren, dem Alter und Zeitwert des Fahrzeugs angemessen, stellen kein Problem dar. Sie werden durch die Leasingrate abgedeckt.

Alle Schäden müssen sehr genau aufgenommen werden, so zum Beispiel nicht nur der Ort sondern auch die Anzahl und Größe von Kratzern und Beulen. Ist der Leasingnehmer mit der Erhebung der Schäden oder der Höhe der Kosten nicht einverstanden, so vermerkt er dies für eine spätere Auseinandersetzung deutlich auf dem zu unterschreibenden Protokoll.

Wer schon im Vorhinein Auseinandersetzungen befürchtet, tut gut daran das Fahrzeug bei einem unabhängigen Gutachter prüfen und schätzen zu lassen. So kann er sich auf bevorstehende Streitigkeiten adäquat vorbereiten.

Für die Rückgabe eines Fahrzeuges aus einem Restwertvertrag lohnt sich in jedem Fall der Blick in die DAT- oder Schwackeliste, um sich über den Zeitwert des Wagens zu informieren.

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