Haftpflicht und Vollkasko sind im Falle einer Leasingnahme notwendig und in der Regel auch vertraglich vorgeschrieben, denn man bewegt nicht das eigene, sondern das Fahrzeug eines anderen Eigentümers. Der Vorteil einer Versicherung durch den Leasinggeber liegt in den besonders günstigen Konditionen, die so für eine Privatperson nicht zu bekommen sind.
Eine schwerwiegende Lücke in diesem Standard-Versicherungsschutz wird bei einem Totalschaden offenbar. Weder die Haftpflicht noch die Kaskoversicherung übernehmen die vereinbarten Raten zur Vertragserfüllung, sie erstatten nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In vielen Verträgen ist jedoch eine sogenannte Gap-Vereinbarung enthalten, um diese Versicherungslücke zu schließen. Das sollte man in jedem Fall im Vorhinein überprüfen, denn der Abschluss ist einer Zusatzversicherung lohnt sich immer, wenn die vereinbarten Leasingraten plötzlich fällig werden.
Ein finanzielles Risiko bedeutet auch der Tod des Leasingnehmers, den die vertraglichen Vereinbarungen werden davon grundsätzlich nicht berührt. Der Leasingvertrag geht auf die Angehörigen über. Um das finanzielle Risiko zu mindern, lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Restschuldversicherung, die im Todesfall die Restschuld tilgt.
Weiterhin kann man sich gegen Ratenausfall versichern. Arbeitslosigkeit kann heute jeden betreffen, eine Versicherung übernimmt im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit die anfallenden Raten. Nach einer Leasingratenausfallversicherung sollte man bei Vertragsabschluss schon fragen.
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