Vorfristige Rückgabe

Der Austritt aus einem bestehenden Leasingvertrag stellt eine besondere Schwierigkeit dar, denn die Aufhebung wird grundsätzlich bei Vertragsabschluss ausgeschlossen. Doch manchmal ändern sich die Lebensumstände in einer Art und Weise, dass ein vorzeitiges Auflösen des Vertrages notwendig wird.

Grundsätzlich stellt eine vorzeitige Auflösung kaum ein Problem dar, wenn der Leasingnehmer liquide ist und die nun fällig werdenden Zahlungen sofort begleichen kann. In jedem Fall hat der Leasinggeber das Recht auf alle ausstehenden vertraglich geregelten Zahlungen.

Eine weitere Möglichkeit der vorfristigen Beendigung ist, das Auto möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen und den Gewinn an das Leasingunternehmen weiterzugeben. Dieser Weiterverkauf kann aber zwangsläufig nicht alle Kosten decken.

Häufig werden bestehende Verträge beendet, weil der Leasingnehmer sich für ein neueres Auto interessiert. Ein Neuvertrag bei alten Leasinggebern funktioniert problemlos. Wer jedoch einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen schließt, muss mit Problemen rechnen. Ca. 40 Prozent der Leasingfahrzeuge werden heute vorfristig getauscht.

Ein Totalschaden beendet, wie man vielleicht vermuten könnte, den Leasingvertrag nicht automatisch, auch in diesem Fall muss der Vertrag durch den Leasingnehmer gekündigt werden.

Neben dem Ausgleich für den Fahrzeugschaden steht dem Leasinggeber auch ein Ausgleich für die entgangenen Einnahmen durch Leasingraten zu. Weder im eigen- noch im fremdverschuldeten Fall übernimmt diesen Betrag die KFZ-Versicherung, es empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Leasingratenausfallversicherung.

Eine Kündigung vonseiten des Leasinggebers ist immer möglich, wenn es zu schwerwiegenden Vertragsstörungen wie Zahlungsausfall kommt.

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